Dieser Begriff steht für eine besondere Betreuung demenzkranker Bewohner die die Voraussetzungen des Pflegeweiterentwicklungsgesetz und hier insbesondere die attestierte starke Einschränkungen der Alltagskompetenzen erfüllen. Dieses wird in einem relativ unbürokratischem Verfahren zwischen Pflegeheim und Pflegekassen durchgeführt. Bei Bedarf des Bewohners zahlen die Pflegekassen einen Zuschuss zur besonderen Dementenbetreuung. Hauptziele dieser zusätzlichen Betreuung sind Aktivierung und Motivierung. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen postiv beeinflussen können. Die Aufgabe der besonderen BetreuungsmitarbeiterInnen ist es, die betroffenen Bewohner Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten.